| EG-SICHERHEITSDATENBLATT (gem. EG-Richtlinie 91/155/EWG und TRGS 220) | |
| Hersteller:
NORDCHEMIE, Ratzeburger Str. 9 23843 Bad Oldesloe Datum der Version: 22.02.2008 |
Produkt:
NORDAS FLEX
und NORDAS
FLEX WEISS
Ersetzt Version vom: 07.10.2003 |
| 1. STOFF / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG |
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1.1
Bezeichnung des Stoffs oder der Zubereitung: NORDAS
FLEX
und NORDAS
FLEX WEISS
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Fliesendünnbettmörtel nach DIN 18156-M 1.3 Firmenbezeichnug (Hersteller): Nordchemie chemische Fabrik Hamburg - Oldesloe, Ratzeburger Straße 9, 23843 Bad Oldesloe, Deutschland, Telefon: 04531 / 87052, Fax: 04531 / 87063 1.4 Notrufnummer: Giftinformationszentrum-Nord Telefon: 0551 / 19240 oder 0551 / 383180 |
| 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN |
| 2.1
Chemische
Charakterisierung der Zubereitung: Hydraulisch abbindende,
zementhaltige Trockenmörtelmischung in Pulverform mit elastifizierenden
Kunststoffen. 2.2 Gefährliche Inhaltsstoffe: Portlandzement, Gehalt in %: > 1 < 40, CAS-Nr. 65 997-15-1; Gefahrenkennzeichnung siehe Pkt. 15 |
| 3. MÖGLICHE GEFAHREN |
| 3.1
Bezeichnung
der Gefahren: Xi Reizend 3.2 Besondere Gefahren für den Menschen: R 38 Reizt die Haut, R 41 Gefahr ernster Augenschäden, Chromatarm gem. TRGS 613 aber Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
| 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN |
| Bei jeder
Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz,
Augenschutz). 4.1 Nach Einatmen: Personen aus dem staubbelasteten Bereich bringen. Eingeatmete Stäube können reizend wirken (siehe Pkt. 11); bei akuten Beschwerden Arzt aufsuchen. 4.2 Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Gründlich mit Wasser und Seife abwaschen, anschließend rückfettende Schutzcreme auftragen. 4.3 Nach Augenkontakt: Die Augen mit reichlich Wasser ausspülen und Arzt aufsuchen. 4.4 Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und in kleinen Schlucken reichlich Wasser trinken. Kein Erbrechen einleiten sondern Arzt konsultieren. |
| 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG |
| Das Produkt
selbst ist nicht brennbar. Die Verwendung der Löschmittel und der
Schutzausrüstung ist auf den Umgebungsbrand abzustimmen.
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| 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG |
| 6.1
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen: Verhindern von Haut- und Augenkontakt, Vermeiden
von Staubentwicklung, Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung /
eines ausreichenden Atemschutzes (Staubgrenzwert 5 mg / m3). 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Unkontrollierten Abfluss in Gewässer sowie in den Abwasserkanal vermeiden. 6.3 Verfahren zur Reinigung: Produkt kann in Pulverform sowie im erhärtetem Zustand als Kehrgut mechanisch aufgenommen werden. Entsorgung siehe Pkt. 13. 6.4 Zusätzliche Hinweise: Erhärtet nach Kontakt mit Wasser, kann anschließend wie Beton entsorgt werden. |
| 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG |
| 7.1
Handhabung: Möglichst
im Orginalgebinde trocken und vor Feuchtigkeit geschützt lagern.
Staubbildung vermeiden. Produkt reagiert mit Wasser alkalisch. Beim
Verarbeiten möglichst geeignete Schutzkleidung verwenden, siehe Pkt. 8.2
- 8.5. 7.2 Lagerung: Möglichst im Orginalgebinde, vor Nässe und Frost schützen. 7.3 Bestimmte Verwendungen: Bei händischer Verarbeitung ist die Branchenregelung "Chromatarme Zemente und Produkte" zu beachten. |
| 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG |
| 8.1
Expositionsgrenzwert: Luftgrenzwert: 5 mg / m3 (Als Staubgrenzwert einzustufen). 8.2 Atemschutz: Feinstaubmaske tragen. 8.3 Handschutz: Nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe mit CE-Gütesiegel bei der Verarbeitung verwenden. 8.4 Augenschutz: Schutzbrille vorsehen. 8.5 Körperschutz: Geeignete Arbeitskleidung tragen. |
| 9. PHYSIKALISCH UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN |
| 9.1
Allgemeine Angaben: Form:
Pulver, Farbe: grau bzw. weiß, Geruch: geruchlos. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: pH-Wert: in Verbindung mit Wasser 13 - 14 (bei 25 ml H2O / 100 g Mörtel) Flammpunkt / Endzündlichkeit: nicht brennbar Explosionsgefahr / Brandfördernde Eigenschaften / Dampfdruck / Viskosität / Dampfdichte / Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht zutreffend Relative Dichte: Schüttdichte ca. 1400 g / ltr. Löslichkeit in Wasser (bei 20 °C) gering < 2 g / ltr. |
| 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT |
| Bei bestimmungsgemäßer
Handhabung, Anwendung und Lagerung sind keine gefährlichen
Zersetzungsprodukte zu erwarten.
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| 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE |
| Erfahrungen am Menschen:
Hautkontakt: Bei hautsensiblen Menschen sind bei Berührung mit dem
Produkt Hautreizungen möglich. Bei langjährigem Umgang mit dem Produkt
und wiederholtem Hautkontakt besteht die Möglichkeit einer allergischen
Hautreaktion (Maurerkrätze). Einatmen: Schleimhautreizungen sind
bei längerer Überschreitung des Staubgrenzwertes möglich. Verschlucken:
Gefahr von Verätzungen des Mundes und des Rachenraumes. Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sind Reizungen möglich. |
| 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE |
| 12.1
Ökotoxizität: Eine
Störung aquatischer Lebewesen und Pflanzen besteht nur bei
unbeabsichtigter Freisetzung größerer Mengen des Produkts in Verbindung
mit Wasser durch den erhöhten pH-Wert. Für ausreichende Verdünnung mit
Wasser sorgen. Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend)
- Selbsteinstufung 12.2 Mobilität / Persistenz und Abbaubarkeit / Bioakkumulationspotential: Nicht zutreffend, da anorganischer mineralischer Baustoff. |
| 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG |
| Die
Klassifizierung des Produktes erfolgt nach dem European Waste Catalogue (EWC). Produktentsorgung wie Betonabfälle / Bauschutt, EWC Abfallschlüsselnr. 170101. Entsorgung der leeren Verpackungen über REPA-Sack Annahmestellen. |
| 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT |
| Kein Gefahrgut
nach den Transportvorschriften, eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich. |
| 15. VORSCHRIFTEN |
| 15.1
EG-Vorschriften: Produktkennzeichnung nach § 5 GefStoffV in
Verbindung mit EU-Richtlinie 1999/45/EG und 67/548/EWG. Gefahrensymbol: Xi Reizend, Produkt enthält Portlandzement R-Sätze: R 38: Reizt die Haut (Hautsensibilisierend), R 41: Gefahr ernster Augenschäden. S-Sätze: S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 22: Staub nicht einatmen, S 24: Berührung mit der Haut vermeiden, S 25: Berührung mit den Augen vermeiden, S 26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 39: Schutzbrille tragen, S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeugen. Sonstige: Chromatarm gem. TRGS 613, Chrom(VI)-Gehalt der Zubereitung < 2 ppm, danach entfällt nach Artikel 6 (3) RL 1999/45/EG eine Einstufung der Zubereitung mit R 43. Nicht meldepflichtige Zubereitung im Rahmen des EU-Programms REACH. 15.2 Nationale Vorschriften: Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe 613 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen", Lagerklasse 13 nach VCI (Nicht brennbare Feststoffe), Produkteinstufung Giscode ZP 1. |
| 16. SONSTIGE ANGABEN |
| Weitere
Informationen erhältlich bei Fa. Nordchemie, Kontaktaufnahme
siehe Pkt. 1.3., aktuelle / vorherige Version des
Sicherheitsdatenblatts siehe Datumsangabe Kopftext. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand unserer technischen Erkenntnisse und Erfahrungen, sind aber keine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen bestimmten Anwendungszweck. Der Anwender ist vor eigenen Prüfungen nicht befreit. |